Ziel und Zweck
In der Politik für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit geht es nicht nur um die strikte Erfüllung von Gesetze und Vorschriften - auch wenn diese unverzichtbar sind. Vielmehr geht es um den Erhalt der Gesundheit von Menschen in ihrer Lebenswelt „Arbeitsstätte“. Themen wie Corporate Social Responsibility, das Disability Management oder das Critical Insident Reporting System müssen im Hinblick des demografischen Wandels in den Betrieben professionell und verantwortungsvoll angewandt werden.
Um messbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und einen Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu erreichen, müssen diese jedoch mit einer Vielzahl anderer Instrumente kombiniert werden, beispielsweise sozialer Dialog, bewährte Verfahren, Sensibilisierung, soziale Verantwortung der Unternehmen, wirtschaftliche Anreize und Systematisierung.
Auf EU-Ebene wurde dieses ganzheitliche Konzept für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Form von Gemeinschaftsstrategien für Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit durch die Artikel 117 und 118 des EG-Vertrages übernommen und die Mindestvorschriften mit der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG festgelegt, welche im Jahr 1996 mit dem Arbeitschutzgesetz in deutsches Recht ratifiziert wurde.
Die Umstellung auf neue und informationsgestützte Methoden erfolgt weltweit. Die ILO nahm im Jahr 2006 ihren „Promotional Framework for Occupational safety and Health“ (Rahmen zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) an; die WHO verabschiedete einen „Global Action Plan on Worker’s health“ (Globaler Aktionsplan für den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern) für den Zeitraum 2008-2017. Auch viele Länder außerhalb der EU haben Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entwickelt, um einen klareren Fokus für die allgemeine Entwicklungsrichtung vorzugeben und die Prioritäten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in ihren Ländern festzulegen.
In Deutschland sind Unternehmer über das Sozialgesetzbuch, neben den Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft und dem Staat, zur Unterstützung des Sozialrechts verpflichtet. Während Letztgenannte ihre Bringschuld durch Gesetze, Vorschriften und Informationen tilgen, obliegt es Ihnen Ihre Holschuld durch ein betriebliches Organisationsinstrument zu regeln. Eine Verweigerung oder das Ignorieren dieser Holschuld birgt Haftungsrisiken. Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind (keine Rechtsberatung):
- § 145 StGB Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemittel
- § 223 StGB Körperverletzung
- § 226 StGB Gefährliche Körperverletzung
- § 230 StGB Strafantrag
- § 306f StGB Herbeiführung einer Brandgefahr
- § 319 StGB Baugefährdung
- § 823 BGB Schadensersatz (allgemein)
- § 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- § 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
- § 106 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer Personen
- § 108 SGB VII Bindung der Gerichte
- § 110 SGB VII Haftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger
Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen". Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen.
Demzufolge ist economed sinnvoll, wenn Sie selbst in Ihrem Unternehmen über keine Aufbau- und Ablauforganisation für die Umsetzung spezifischer Schutzvorschriften verfügen bzw. ein Nachweis für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzförderung nicht gegeben ist (Effizienzindikatoren). Der Betriebsschutzbrief von economed ermöglicht dem Arbeitgeber die Pflichterfüllung zum § 3 Arbeitsschutzgesetz und die Übertragung von Verantwortlichkeiten im Sinne des § 13 Arbeitsschutzgesetz / § 13 BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“.
Mit economed werden die einzelnen Leistungsbereiche abgestimmt, koordiniert und gerichtsfest organisiert. Dadurch ist die Qualität, die Art und Tätigkeit der Leistungen und die damit verbundene Rechtssicherheit abrufbar.
Fazit
Die Integration von economed in Ihr Unternehmensmanagement minimiert betriebliche Haftungsrisiken, bringt geldwerte Vorteile, erhöht die Rechtssicherheit und fördert das Image gegenüber dem Arbeits- und Beschaffungsmarkt.
Economed sorgt für den Erhalt der Gesundheit in Ihrem Unternehmen und für einen Prestigegewinn. Der zertifizierte struktur-, leistungs- und prozessorientierte Aufbau des Systems ist hoch effizient, spart Zeit und stellt betriebliche Ressourcen frei. Der Betriebsschutzbrief schließt Risikolücken und ist Ihre Garantie zur rechtssicheren Organisation.
Alle notwendigen Leistungen werden über das System koordiniert, ohne dass Sie als Unternehmer dafür wichtige Ressourcen zur Verfügung stellen müssen.
Mit Sicherheit Freiräume schaffen.